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EuGH 08.02.2018 C-380/16, BBK 6/2018 S. 250

Umsatzsteuer | EuGH: USt bei Reiseleistungen von Reisebüros

Der EuGH hält § 25 UStG in zweierlei Hinsicht für europarechtswidrig:

  • Zum einen [i]Ausschluss für B2B-Umsätze unzulässigdarf die Margenbesteuerung des § 25 Abs. 1 Satz 1 UStG nicht für Reiseleistungen ausgeschlossen werden, die für das Unternehmen des Leistungsempfängers bestimmt sind. § 25 UStG ist also auch auf sog. B2B-Umsätze anwendbar.

  • Zum anderen [i]Pauschale Ermittlung unzulässigist die Regelung des § 25 Abs. 3 Satz 3 UStG europarechtswidrig, nach der der Unternehmer die Bemessungsgrundlage für die Marge pauschal für die gesamten Leistungen innerhalb des Besteuerungszeitraums (z. B. des Monats oder Quartals) ermitteln darf und die Bemessungsgrundlage nicht für jede einzelne Leistung ermitteln muss.

Hinweis:

Nicht zu beanstanden [i]Pauschale Ermittlung bei Kunstgegenständen oder Antiquitäten nicht zu beanstandenist nach dem EuGH aber die pauschale Ermittlung der Bemessungsgrundlage für Gebraucht- oder Kunstgegenstände, Sammlungsstücke oder Antiquitäten – denn hier...