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Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht Beschluss v. - 4 V 150/17

Gesetze: UStG § 12 Abs. 2 Nr. 1UStG § 12 Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. Anlage 2 lfd. Nr. 49

Keine Umsatzsteuerermäßigung für Bindung selbst gefertigter Bilder durch eine Fotografen zu einem Fotobuch - Behandlung als Gesamtleistung

Leitsatz

Die Leistungen eines Fotografen fallen auch dann nicht unter § 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG i.V.m. Anlage 2 lfd. Nr. 49, wenn er die Bilder mittels Klemmlasche zu einem "Fotobuch" bindet. Dies gilt auch für Zeiträume vor dem - etwas anderes folgt weder aus dem (BStBl. I 2016, 483), noch aus einem - teilweise - abweichenden Verwaltungshandeln.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
BAAAG-77975

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