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BGH 01.02.2018 III ZR 196/17, NWB 12/2018 S. 769

Unlauterer Wettbewerb | In AGB enthaltene Einwilligung in Werbung

Es widerspricht nicht den Voraussetzungen des § 7 Abs. 2 Nr. 2 und 3 UWG, wonach be-stimmte Umstände immer zur Annahme einer unzumutbaren Belästigung führen, wenn sich die in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) enthaltene Einwilligung eines Verbrauchers in die Kontaktaufnahme zu Werbezwecken auf mehrere Werbekanäle bezieht. Eine eigene Einwilligungserklärung für jeden Werbekanal ist nicht erforderlich.

Anmerkung:

Es ist nicht grds. unzulässig, dass Einwilligungserklärungen in den Erhalt von Werbung in AGB enthalten sind (vgl. NWB GAAAG-42276). Entscheidend ist vielmehr, ob die in einer Klausel enthaltene Einwilligung den gesetzlichen Anforderungen an eine derartige Erklärung genügt. Die streitgegenständliche Klausel beinhaltet eine Einwilligungserklärung des jeweiligen Kunden in die ...