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BFH 20.12.2017 I R 98/15, StuB 6/2018 S. 230

Einkünfte eines national und international tätigen Fußballschiedsrichters: Gewerblichkeit und abkommensrechtliche Behandlung

(1) Fußballschiedsrichter sind selbständig tätig und nehmen am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr teil. (2) Ein international tätiger Schiedsrichter begründet am jeweiligen Spielort keine Betriebsstätte. (3) Bei den von Schiedsrichtern erzielten Einkünften handelt es sich nicht um solche eines Sportlers (Bezug: § 10, § 12 Satz 1, Satz 2 Nr. 1 AO; § 15 Abs. 2 EStG; § 2, § 9 Nr. 3 Satz 1 GewStG; § 1 Abs. 1, Abs. 2 LStDV; Art. 17 OECD-MustAbk). S. 231

Praxishinweise

Der BFH bejaht damit anders als die Vorinstanz ( NWB QAAAE-76991, EFG 2014 S. 2065) die Gewerbesteuerpflicht der Einnahmen eines im Profifußball eingesetzten Fußballschiedsrichters. Auch die Vergütungen für im Ausland geleitete Spiele unterliegen der deutschen Gewerbesteuer.

– jh –