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Finanzbehörde Hamburg 11.12.2017 S 2256 - 2017/003-52, StuB 6/2018 S. 231

Einkommensteuer | Ertragsteuerliche Behandlung des Handels mit Bitcoins auf der privaten Vermögenssphäre

An das FinMin Hamburg ist die Frage herangetragen worden, wie Gewinne (oder Verluste) aus der Veräußerung von Bitcoins ertragsteuerlich zu behandeln sind.

Bei der Kryptowährung Bitcoin handelt es sich um eine unregulierte und von staatlichen Institutionen und Kreditinstituten unabhängige „Ersatzwährung“, die starken Kursschwankungen unterliegt. Der Kurs richtet sich allein nach Angebot und Nachfrage, daher stellen Bitcoins auch Spekulationsobjekte dar und bei einem Kurssturz drohen hohe finanzielle Verluste. Die virtuelle Währung Bitcoin unterliegt nicht der Aufsicht der BaFin und ist kein gesetzliches Zahlungsmittel, denn es fehlt an einer Annahmepflicht. Bitcoins werden permanent neu generiert, bis maximal 21 Mio. Bitcoins vorhanden sind.

a) Erwerb und Veräußerung von Bi...