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BFH 10.10.2017 X R 32/15, StuB 6/2018 S. 231

Einkommensteuer | Keine Abziehbarkeit von Studiengebühren als Sonderausgabe gem. § 10 Abs. 1 Nr. 9 EStG

Entgelte für ein Studium an einer privaten (Fach-)Hochschule können auch nach der durch das JStG 2009 geänderten Fassung des § 10 Abs. 1 Nr. 9 EStG nicht als Sonderausgaben berücksichtigt werden (Bezug: § 10 Abs. 1 Nr. 9 EStG; Art.7 Abs. 4 GG).

Praxishinweise

Als Sonderausgaben abziehbar sind 30 % des Entgelts, höchstens 5.000 €, das der Stpfl. für ein Kind, für das er Anspruch auf einen Freibetrag nach § 32 Abs. 6 EStG oder auf Kindergeld hat, für dessen Besuch einer Schule in freier Trägerschaft oder einer überwiegend privat finanzierten Schule entrichtet, mit Ausnahme des Entgelts für Beherbergung, Betreuung und Verpflegung. Voraussetzung ist, dass die Schule in einem Mitgliedstaat der EU oder in einem Staat belegen ist, auf den das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum Anwendung findet, und die Schule zu einem von dem zuständigen inländischen Ministeri...