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Steuern mobil Nr. 4 vom

Track 20-21 | Kryptowährungen: Verkauf von Bitcoins ist nach einem Jahr steuerfrei

Der Gewinn oder Verlust aus der Veräußerung von Bitcoins führt zu sonstigen Einkünften aus privaten Veräußerungsgeschäften, sofern der Erwerb und die Veräußerung innerhalb eines Jahres stattfinden. Voraussetzung ist, dass die Bitcoins nicht selbst generiert wurden. Werden Bitcoins als Zahlungsmittel eingesetzt, gilt dies als Veräußerung. Ein Gewinn bleibt steuerfrei, wenn er unterhalb der Freigrenze von 600 € für alle privaten Veräußerungsgeschäfte bleibt.

Bevor wir gleich zu den Neuerungen bei den Einkünften aus Kapitalvermögen kommen, ist jetzt die steuerliche Behandlung von Bitcoins und anderen Kryptowährungen unser Thema.

Cyberwährungen waren lange nur etwas für Computer-Nerds. Die exorbitanten Wertsteigerungen im letzten Jahr haben aber das Interesse von vielen Anlegern geweckt. Damit ist auch die steuerliche Behandlung in das Blickfeld gerückt. Mittlerweile gibt es die ersten offiziellen Stellungnahmen der Finanzverwaltung.

Kryptowährungen werden von Computernutzern über komplexe Algorithmen generiert. Dieser Vorgang wird als Mining oder als Schürfen bezeichnet. Notwendig hierfür sind enorme Rechnerkapazitäten und die dahinter stehende Techno...