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FG Baden-Württemberg 04.05.2017 3 K 3046/14, NWB 14/2018 S. 924

Abgabenordnung | Wahrung der Einspruchsfrist trotz unzuständigen Finanzamts

Nach dem ist § 357 Abs. 2 Satz 4 AO dahingehend auszulegen, dass ein bei einer unzuständigen Behörde angebrachter Rechtsbehelf die Einspruchsfrist wahrt, wenn er spätestens am letzten Tag der Frist von der unzuständigen an die zuständige Behörde abgesandt wird.

Anmerkung:

Die Klägerin legte beim unzuständigen Finanzamt wenige Tage vor Ablauf der Einspruchsfrist Einspruch ein. Dieses leitete den Einspruch am letzten Tag der Einspruchsfrist an das beklagte Finanzamt weiter, wo er zwei Tage nach Fristablauf ankam. Das beklagte Finanzamt verwarf den Einspruch als unzulässig, weil er verfristet erhoben worden sei und die Klägerin keinen Anspruch auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand habe. Das FG Baden-Württemberg stellt klar, dass ...