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OLG Düsseldorf 08.12.2017 I-3 Wx 275/16, NWB 14/2018 S. 926

GmbH | Handelsregistervollmacht an einen Dritten

Soweit der alleinige GmbH-Geschäftsführer einen Dritten bevollmächtigt hat, ihn bei allen Anmeldungen zur Eintragung in das Handelsregister, zu deren Vornahme er als Geschäftsführer zuständig ist, zu vertreten, wird die wirksam erteilte Vollmacht nicht dadurch ergänzungsbedürftig, dass inzwischen für die GmbH drei weitere Geschäftsführer bestellt worden sind und damit nach der (Gesamt-)Vertretungsregelung nur noch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder ein Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen die GmbH wirksam vertreten können.

Anmerkung:

Änderungen in der Person des Geschäftsführers oder die Beendigung seiner Vertretungsbefugnis sind verpflichtend vom Geschäftsführer (§ 78 GmbHG) zum Handelsregister anzumelden. Da es sich allerdings nicht um eine höchstpersönliche Pflicht handelt, kann die Gmb...