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FG Sachsen 02.11.2017 8 K 870/17, BBK 7/2018 S. 312

Lohn und Gehalt | Überlassung geleaster PC an Arbeitnehmer

Die Überlassung eines geleasten PC an einen Arbeitnehmer für dessen private Nutzung ist nicht steuerfrei, wenn der geleaste PC steuerlich dem Arbeitnehmer zuzurechnen ist. Es handelt sich dann nämlich nicht um einen „betrieblichen“ Computer i. S. von § 3 Nr. 45 EStG.

[i]PC-Überlassung für den privaten HausgebrauchIm Streitfall hatte der Arbeitgeber mit seinen Arbeitnehmern ein sog. Mitarbeiter-PC-Programm vereinbart und den Arbeitnehmern gegen Kürzung der Barlohnauszahlung jeweils einen PC für den privaten häuslichen Gebrauch überlassen. Die Computer hatte der Arbeitgeber geleast.

[i]Wirtschaftliches Eigentum lag bei den ArbeitnehmernDie Computer waren aber den Arbeitnehmern zuzurechnen, da der Arbeitgeber in dem Mitarbeiter-PC-Programm alle Rechte und Pflichten aus dem Leasingvertrag an seine Arbeitnehmer abgetreten hatte. Außerdem hatten die Arbeitnehmer eine sehr günstige Kaufop...