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NWB Nr. 15 vom Seite 990

Grundstückstausch: Ermittlung der Anschaffungskosten bei Grundstücksentnahme

Dr. Nicolas Penner und Thomas Rennar

Das Zu- und Abflussprinzip des § 11 EStG erlebt für nicht abnutzbare Wirtschaftsgüter (z. B. Gesellschaftsrechte, Grund und Boden usw.) durch die Regelung des § 4 Abs. 3 Satz 4 EStG seit jeher eine Rechtsgrundsatzbrechung. Demnach tritt ein Abfluss von Betriebsausgaben (Gewinnrealisation) erst im Zeitpunkt der Veräußerung oder der Entnahme ein. Der gewiefte Berater erkennt darin die Kongruenz zum Betriebsvermögensvergleich.

Praxishinweis:

Hinsichtlich der Anwendung des § 4 Abs. 3 Satz 4 EStG bei Einmalzahlung in eine Rückdeckungsversicherung ist beim BFH ein Revisionsverfahren unter dem Az. VII R 9/14 anhängig.

Wird ein Grundstück aus einem Betriebsvermögen entnommen, ist bei einer Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG der Entnahmegewinn grds. durch Abzug der Anschaffungskosten vom Entnahmewert (Teilwert) des Grundstücks zu ermitteln. Erfolgte nach Anschaffung eines solchen Grundstücks ein Tauschvorgang und wurde dieser in der Deklaration nicht abgebildet, stellen sich Folgefragen hinsichtlich der Art und Weise der Gewinnberechnung sowie ob der gemeine Wert des hingegebenen Wirtschaftsguts im Entnahmezeitpunkt zu berücksichtigen ist oder ob t...