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Finanzgericht Hamburg Beschluss v. - 2 V 324/17

Gesetze: AO § 34, AO § 35, AO § 69, AO § 191, FGO § 102

Haftung des Geschäftsführers für Steuerschulden der Gesellschaft

Leitsatz

Duldet der nominelle Geschäftsführer einer GmbH die Tätigkeit einer anderen Person für die Gesellschaft in steuerlichen sowie buchhalterischen Angelegenheiten gleich einem faktischen Geschäftsführer, begeht er eine grob fahrlässige Pflichtverletzung, wenn er nicht durch geeignete Aufsichtsmaßnahmen und Festlegung organisatorischer Abläufe sichergestellt hat, dass der faktische Geschäftsführer die steuerlichen Verpflichtungen der Gesellschaft ordnungsgemäß und rechtzeitig erfüllt.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
GmbH-StB 2018 S. 231 Nr. 7
VAAAG-80808

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