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Steuern mobil Nr. 5 vom

Track 12 | Schenkungsteuer: Keine freigebige Zuwendung einer GmbH bei verdeckten Gewinnausschüttungen

Zahlt eine GmbH unter Mitwirkung des Gesellschafters eine überhöhte Miete oder einen überhöhten Kaufpreis an eine dem Gesellschafter nahestehende Person, liegt hierin keine Schenkung der GmbH an die nahestehende Person. Der BFH hat aber seine bisherige Sichtweise dahingehend geändert, dass es sich um eine Schenkung des Gesellschafters an die ihm nahestehende Person handeln kann.

Welche Konsequenzen hat es, wenn eine GmbH an eine dem Gesellschafter nahestehende Person – z. B. den Ehegatten – eine überhöhte Miete oder einen überhöhten Kaufpreis zahlt? – Diese für die Praxis sehr relevante Frage hat jetzt der Bundesfinanzhof beantwortet. In drei Urteilen ist der II. Senat des BFH zu dem Ergebnis gelangt: Hat der Gesellschafter an der Vereinbarung mitgewirkt, handelt es sich bei den überhöhten Entgelten um keine Schenkung der GmbH an die dem Gesellschafter nahestehende Person. Allerdings kann eine Schenkung des Gesellschafters selbst gegeben sein – an die ihm nahestehende Person. Insoweit hat der BFH seine Sichtweise geändert.

In zwei Streitfällen hatten Ehegatten der Gesellschafter Grundstücke an dessen GmbH vermietet. Die Gesellschafter h...