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Steuern mobil Nr. 5 vom

Track 02 | Lohnsteuer: Unterstützung durch Arbeitgeber bei Fort- oder Weiterbildung von Arbeitnehmern

Die OFD Nordrhein-Westfalen hat die lohnsteuerlichen Konsequenzen aufgezeigt, wenn Arbeitgeber die Kosten für die Fort- oder Weiterbildung ihrer Mitarbeiter – z.B. Studiengebühren für ein berufsbegleitendes (Zweit-)Studium – übernehmen und die Kostenerstattung vom erfolgreichen Bestehen der Abschlussprüfung abhängig gemacht wird. In diesem Fall soll es sich um eine Art „Bonus” und damit um steuerpflichtigen Arbeitslohn handeln. Diese Argumentation überzeugt nicht.

Die OFD Nordrhein-Westfalen hat berichtet: Es werden zunehmend Sachverhalte vorgetragen, in denen es darum geht, dass Arbeitgeber die Kosten für die Fortbildung oder die Weiterbildung ihrer Mitarbeiter übernehmen. Beispielsweise die Studiengebühren für ein berufsbegleitendes Studium oder für ein Zweitstudium. Die Besonderheit der Fälle liegt darin, dass die Erstattung der Kosten abhängig gemacht wird vom erfolgreichen Bestehen der Abschlussprüfung. Die OFD hat die lohnsteuerlichen Konsequenzen anhand eines Beispiels aufgezeigt.

Eine Bankangestellte macht eine Fortbildung zur Bankfachwirtin über drei Jahre. Der Arbeitgeber verspricht, die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren zu erstatten. Vorausgesetzt: Die Pr...