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Steuern mobil Nr. 5 vom

Track 06 | Gewerbesteuer: Schiedsrichter müssen auch Auslandshonorare in Deutschland versteuern

Schiedsrichter sind nach einem aktuellen Urteil des BFH selbständig tätig und nehmen am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr teil. Sie erzielen Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Ein international tätiger Schiedsrichter begründet am jeweiligen Spielort keine Betriebsstätte. Bei den von Schiedsrichtern erzielten Einkünften handelt es sich nicht um solche eines Sportlers. Dem nationalen Besteuerungsrecht stehen daher keine abkommensrechtlichen Hürden (sog. Sportlerbesteuerung) entgegen.

Vorgestellt wurde auf der Jahrespressekonferenz des Bundesfinanzhofs auch die Entscheidung zur steuerlichen Behandlung der Einkünfte von Schiedsrichtern .

Schiedsrichter sind – so der I. Senat – selbständig tätig und nehmen am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr teil. Sie erzielen Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Ein international tätiger Schiedsrichter begründet am jeweiligen Spielort keine Betriebsstätte. Dies rechtfertigt die Festsetzung der Gewerbesteuer auch für die im Ausland erzielten Einkünfte.

In Deutschland gibt es allein im Fußball mehr als 70.000 Schiedsrichter. Die Entscheidung ist aber dank des Gewerbesteuer-Freibetrags von 24.500 €...