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Steuern mobil Nr. 5 vom

Track 19 | Einnahmenüberschussrechnung: Steuersparmodell mit Leasingsonderzahlung vor dem Aus

Viele Freiberufler, die ihren Gewinn nach § 4 Abs. 3 EStG durch eine Einnahmenüberschussrechnung ermitteln, haben in den vergangenen Jahren ein lukratives Steuersparmodell genutzt: Sie haben ihren Betriebs-Pkw geleast, im Erstjahr eine hohe Leasingsonderzahlung geleistet, diese voll als Betriebsausgabe abgezogen und dann in den Folgejahren den Privatanteil nach der 1 %-Regelung ermittelt und dabei von der Kostendeckelung profitiert. Doch dieses Modell steht vor dem Aus.

Haben Sie einen Einnahmenüberschussrechner unter Ihren Mandanten, der eine Leasing-Sonderzahlung geleistet und auf die Kostendeckelung spekuliert hat? – Dann haben wir eine schlechte Nachricht für Sie: Eine schöne Steuerspar-Möglichkeit nähert sich offenbar dem Ende. Die Finanzverwaltung torpediert nämlich eine Gestaltung, die viele Freiberufler in den vergangenen Jahren genutzt haben.

Vier-Drei-Rechner, die einen Firmenwagen leasen, konnten bisher eine hohe Sonderzahlung im ersten Jahr in voller Höhe als Betriebsausgaben geltend machen – egal, wie der Anteil der Privatnutzung berechnet wurde. In den folgenden Jahren wurde der Privatanteil jedenfalls nach der 1 %-Regelung ermittelt. Hier kam dann die ...