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Steuern mobil Nr. 5 vom

Track 21 | Betriebsausgaben: Kein Steuervorteil bei Vermittlung eines Professorentitels

Ein selbständiger Zahnarzt kann seine Kosten für die Vermittlung eines Professorentitels laut FG Münster nicht als Betriebsausgaben abziehen. Das Führen eines Professorentitels entfalte zwar einen positiven Werbeeffekt. Die Kosten für die Vermittlung seien allerdings auch – und zwar in nicht unerheblichem Umfang – der Privatsphäre zuzuordnen. Dem Zahnarzt sei es im Streitfall nicht um die Erhöhung der eigenen Qualifikation, sondern um eine Steigerung seines Ansehens gegangen.

Vorstellen möchten wir Ihnen auch noch ein Urteil des FG Münster. Sehr gut gefallen hat mir die Überschrift von Dr. Thomas Wiesch im NWB-Heft in seinem Kommentar zu der Entscheidung: „Qualifikation kommt von Qual heißt es da und weiter: „Kein Betriebsausgabenabzug von Aufwendungen eines Zahnarztes für die Vermittlung eines Professorentitels”. Im Streitfall hatte eine ungarische Universität einen selbständigen Zahnarzt zum Gastprofessor ernannt.

Die für die Vermittlung gezahlten knapp 50.000 € erkannten die Finanzrichter nicht steuermindernd an. Die Aufwendungen seien zwar durch die freiberufliche Tätigkeit veranlasst. Das Führen eines Professorentitels entfalte einen positive...