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USt direkt digital Nr. 8 vom Seite 2

Ermäßigter Steuersatz für das Legen eines Hauswasseranschlusses

Udo Vanheiden

Bauunternehmer, die im Auftrag eines Wasserversorgers Anschlüsse für Trinkwasser legen oder warten, kommen in den Genuss des ermäßigten Steuersatzes für Wasserlieferungen nach § 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG i. V. mit Anlage 2 zum UStG. Die hiervon abweichende Auffassung der Finanzverwaltung (, BStBl 2009 I S. 531) führt nach der Entscheidung des BFH nicht zur Einschränkung des Anwendungsbereichs der Steuerermäßigung.

I. Leitsatz (amtlich)

Das Legen eines Hauswasseranschlusses ist auch dann als „Lieferung von Wasser“ i. S. des § 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG i. V. mit Nr. 34 der Anlage 2 zum UStG anzusehen, wenn diese Leistung nicht von dem Wasserversorgungsunternehmen erbracht wird, das das Wasser liefert (Anschluss an das ).

II. Sachverhalt

Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin), eine GmbH, führt Tiefbauarbeiten aus. Sie errichtet u. a. Trinkwasseranschlüsse als Verbindungen vom öffentlichen Trinkwassernetz zum jeweiligen Gebäudebereich. Im Streitfall erfolgte die Auftragsvergabe durch den zuständigen Wasser- und Abwasserzweckverband. Die Rechnungslegung erfolgte getrennt: Für die Herstellung des Anschlusses von der Hauptversorgungsleitung bis zur Grundstücksgrenze gegenüber dem Wasser- und Abwasse...