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IWB 8/2018 S. 291

EU | 5. Geldwäsche-Richtlinie beschlossen

Das [i]EU-Parlament, 5. Geldwäscherichtlinie (Beschlussfassung des Dokuments 2016/0208(COD)) unter http://www.europarl.europa.eu/plenary/de/texts-adopted.htmlEuropäische Parlament hat am der 5. Geldwäscherichtlinie zugestimmt. Diese Richtlinie zur Änderung der Richtlinie (EU) 2015/849 zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung und zur Änderung der Richtlinie 2009/101/EG stellt an Unternehmen und Berater zusätzliche Anforderungen zur Prävention von Geldwäsche. Die Transparenzvorgaben – umfassend für den Zahlungsverkehr sowie zum wirtschaftlichen Eigentümer von Unternehmen – werden teilweise drastisch verschärft. De facto besteht in Zukunft vielfach ein öffentlicher Zugang zu vielen Firmeninformationen. Die Vorgaben betreffen nicht nur Finanzinstitute, sondern auch Steuerberater, Notare, Makler...