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IWB 8/2018 S. 291

Großbritannien | Einigung auf Brexit-Übergangszeitraum

Die [i]Entwurf des Brexit-Vertrags mit dem Stand v.19.3.2018 unter http://go.nwb.de/i8b3cEU-Kommission und Großbritannien haben sich „technisch“ und grundsätzlich über den Zeitraum und die Inhalte eines zusätzlichen Übergangszeitraums zum Brexit („transition or implementation period“) nach dem verständigt. Obwohl dieser Entwurf nicht rechtsbindend ist, darf als sicher gelten, dass Großbritannien die EU zwar zum verlassen wird, doch bleibt es bis zum Teil des EU-Binnenmarkts. So lange gilt auch das Gemeinschaftsrecht für das Vereinigte Königreich grundsätzlich weiter. Bei allen Unwägbarkeiten über den zukünftigen Inhalt der beiderseitigen Beziehungen besteht insoweit für Unternehmen und Beschäftigte aus EU-Mitgliedstaaten Planungssicherheit. Die Austrittsvereinbarungen und absehbar wohl ein beiderseitiges Freihandels...