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BFH 28.11.2017 VII R 10/17, NWB 18/2018 S. 1282

Milchabgabe | Zinsberechnung bei nicht fristgerecht entrichteter Milchabgabe

Werden auf fällige, aber nicht gezahlte Milchabgabe Zinsen erhoben und erstreckt sich der Zinszeitraum über mehrere Jahre, ist nach dem der der Zinsberechnung zugrunde zu legende Zinssatz am 1. Oktober eines jeden Jahres des Zinszeitraums neu zu bestimmen.