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FG Münster Urteil v. - 5 K 3718/17 U

Gesetze: UStG § 1 Abs 1

Umsatzsteuer

Frage der Erfassung eines vereinbarten Gewinnvorab als umsatzsteuerbares (Sonder-)Entgelt

Leitsatz

Eine als Gewinnvorab oder Vorabgewinn bezeichnete Vergütung stellt dann Sonderentgelt dar, wenn diese unabhängig von der Höhe des Gewinns und ohne Verlustbeteiligung in bestimmter Höhe als Vorwegvergütung zu gewähren ist. Ergebnisabhängige Anteile am Gewinn stellen hingegen kein Sonderentgelt dar, auch wenn sie mit Rücksicht auf zusätzliche Leistungen des Gesellschafters erfolgen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


ECLI Nummer:
ECLI:DE:FGMS:2018:0327.5K3718.17U.00

Fundstelle(n):
BB 2018 S. 1046 Nr. 19
KÖSDI 2018 S. 20783 Nr. 6
StB 2018 S. 165 Nr. 6
JAAAG-82283

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