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PiR 5/2018 S. 154

ED/2018/1 mit Ausnahmen für rückwirkende Änderungen infolge von Non-IFRICs

Das IFRS IC veröffentlicht regelmäßig Entscheidungen zur Nichtaufnahme von Fragestellungen auf seine Agenda (agenda rejection oder Non-IFRICs), die geltendes Recht zwar nicht ändern, denen aber dennoch faktische Bedeutung beigemessen wird. Durch ED/2018/1 wird eine Ausnahmevorschrift für die grds. retrospektive vorzunehmende bilanzielle Abbildung freiwilliger Änderungen von Rechnungslegungsmethoden aufgrund von Non-IFRICs vorgeschlagen. Eine Retrospektion wäre nur dann geboten, wenn der Nutzen aus der retrospektiven Anwendung für die Abschlussadressaten die anfallenden Kosten übersteigt. Stellungnahmen sind bis zum einzureichen.

In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:

PiR - Internationale Rechnungslegung