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OFD Nordrhein-Westfalen 20.04.2018 Kurzinfo ESt 03/2018, StuB 10/2018 S. 373

Einnahmen-Überschussrechnung – Nutzung der Anlage EÜR und elektronische Übermittlungspflichten ab dem VZ 2017

Laut NWB TAAAG-60848 (BStBl 2017 I S. 1381 = Kurzinfo StuB 2017 S. 872 NWB YAAAG-62355) ist ab dem VZ 2017 die Regelung, nach der bei Betriebseinnahmen von weniger als 17.500 € der Steuererklärung anstelle des Vordrucks Anlage EÜR eine formlose Gewinnermittlung beigefügt werden durfte, nicht mehr anzuwenden. Nach Wegfall dieser Nichtbeanstandungsregelung sind ab dem VZ 2017 grundsätzlich alle Stpfl., die ihren Gewinn durch Einnahmen-Überschussrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG ermitteln, zur Nutzung der Anlage EÜR (inkl. Anlage AVEÜR) und zu deren authentifizierter Übermittlung verpflichtet. Formlose Gewinnermittlungen genügen diesen Anforderungen nicht.

Auf Bund-Länder-Ebene wurden für die Nutzung und elektronische Übermittlung der Anlage EÜR ab dem VZ 2017 folgende Ausn...