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StuB 10/2018 S. 378

Informationen zur Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung in der Steuerverwaltung

Das BMF hat das allgemeine Informationsschreiben zur Umsetzung der datenschutzrechtlichen Vorgaben der Art. 12 bis 14 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in der Steuerverwaltung bekannt gegeben ( NWB FAAAG-83213). Das BMF führte hierzu u. a. aus:

  • Nahezu alle Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen treten mit der Steuerverwaltung – insbesondere den Finanzämtern – früher oder später in Kontakt, weil sie Steuererklärungen abgeben und Steuern zahlen müssen und Erstattungen oder auch Kindergeld beanspruchen können. Hierbei müssen personenbezogene Daten verarbeitet werden.

  • Die Informationen des Informationsschreibens betreffen die Verarbeitung personenbezogener Daten zu steuerlichen Zwecken, soweit die Abgabenordnung unmittelbar oder mittelbar anzuwenden ist. Ausgenommen ist die Ve...