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BFH 13.12.2017 XI R 3/16, StuB 10/2018 S. 375

Umsatzsteuer | Vorsteuerabzug bei Auflösung eines langfristigen Pachtvertrags gegen Entgelt und nachfolgender steuerfreier Grundstücksveräußerung

Der Verpächter ist bei vorzeitiger Auflösung einer steuerpflichtigen Verpachtung zum Abzug der ihm vom Pächter in Rechnung gestellten Steuer für dessen entgeltlichen Verzicht auf die Rechte aus einem langfristigen Pachtvertrag jedenfalls dann berechtigt, wenn die vorzeitige Auflösung zu einem Zeitpunkt erfolgt, in dem das Pachtverhältnis noch besteht und eine (beabsichtigte) steuerfreie Grundstücksveräußerung noch nicht festgestellt werden kann (Bezug: § 1 Abs. 1 Satz 1, § 2 Abs. 1, § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 UStG; Art. 168 Buchst. a MwStSystRL; § 126 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 FGO).

Praxishinweise

Vom Vorsteuerabzug ausgeschlossen ist die Steuer für die sonstigen Leistungen, die der Unternehmer zur Ausführung steuerfreier Umsätze verwendet (§ 15 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 UStG). Im Urteilsfall wurde im März 2011 ein Vertrag zur Aufhebung einer langfristigen umsatzsteu...