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IWB Nr. 10 vom Seite 374

Aktuelle Entwicklungen im Beihilferecht – Prüfverfahren zu unilateralen APA am Beispiel IKEA

Michael Hartung, M.Sc. und Jan Enno Littmann, beide PwC GmbH WPG, Essen

Am veröffentlichte die EU-Kommission ihre Entscheidung zur Eröffnung des Beihilfe-Prüfungsverfahrens in der Rechtssache „IKEA“.

I. Der Beihilfe-Fall „IKEA“

[i]Ungerechtfertigter Steuervorteil der IKEA Holding durch APA in den Niederlanden?Am erlangte der Sachverhalt um den Möbel-Konzern IKEA große mediale Aufmerksamkeit, als die Grünen-Fraktion im Europäischen Parlament die möglichen Steuervermeidungspraktiken der IKEA-Gruppe kritisierte. Infolgedessen stellte die EU-Kommission eine Anfrage an die niederländische Finanzverwaltung zur Herausgabe von Informationen bezüglich der steuerlichen Behandlung der Gruppengesellschaft Inter IKEA Systems B. V. in den Niederlanden. Hierauf reichte die niederländische Finanzverwaltung bei der Kommission Unterlagen zu zwei verschiedenen verbindlichen Vorabauskünften (unilateralen APA) aus den Jahren 2006 und 2011 ein.

Die Kommission prüft derzeit, ob durch die niederländischen APA eine vorteilhafte steuerliche Behandlung nach Art. 107 Abs. 1 AEUV für IKEA entstanden ist, die nicht unter die in Art. 107 Abs. 2 und 3 AEUV genannten Ausnahmeregelungen zum Beihilferecht fällt. Die Folge wäre dann eine Verpflichtung zur Rückzahlung der Steuervorteile durch IKEA an die Niederlande.

[i]Möbelhäuser zahlten Franchisegebühr in die Niederlande – von dort Weiterleitung in das niedrigbesteuernde LuxemburgIm Steuervorbescheid aus dem Jahr 2006 bestätigte di...