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Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht Urteil v. - 2 K 118/16 EFG 2018 S. 1096 Nr. 13

Gesetze: EStG § 11 Abs. 1 Satz 3

Versteuerung des Nutzungsentgeltes für die Zurverfügungstellung eines Grundstücks als Ausgleichsfläche für den Naturschutz

Leitsatz

1. Das Nutzungsentgelt für die Zurverfügungstellung eines Grundstücks als Ausgleichsfläche für den Naturschutz (in Form sog. Ökopunkte) ist im Rahmen der Überschusseinkünfte grundsätzlich im Jahr des Zuflusses zu versteuern.

2. Gleiches gilt für ein Entgelt für die Übernahme einer Kompensationsverpflichtung für die Beeinträchtigung der Natur durch Baumaßnahmen.

3. Eine Verteilung gemäß § 11 Abs. 1 Satz 3 EStG kommt unabhängig von weiteren Voraussetzungen nur in Betracht, wenn vertraglich eine bestimmte Laufzeit für das Nutzungsrecht festgelegt ist.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
EFG 2018 S. 1096 Nr. 13
ErbStB 2018 S. 200 Nr. 7
FAAAG-84169

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