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BFH 09.01.2018 IX R 34/16, BBK 11/2018 S. 510

Steuerrecht | Entschädigung bei Auflösung des Arbeitsvertrags

Eine Entschädigung des Arbeitgebers im Zusammenhang mit der Auflösung des Arbeitsvertrags ist zwar grundsätzlich nach § 24 Nr. 1 Buchst. a EStG steuerpflichtig, und zwar auch dann, wenn mehrere Teilzahlungen geleistet werden. Anders ist dies aber, wenn eine der Teilzahlungen zusätzlich zu der Abfindung vereinbart wird und deutlich höher als die einzelnen Entschädigungszahlungen ist und damit das übliche Maß überschreitet. Hier kann es sich dann um einen nicht steuerbaren Schadensersatz oder Schmerzensgeld handeln.

[i]Mordversuch als Auftragstat? In dem BFH-Fall ging es um den Geschäftsführer eines wirtschaftlichen Vereins, der auf dem Heimweg von der Arbeit überfallen wurde und seitdem schwerbehindert ist. Er nahm seinen Arbeitgeber in Anspruch, weil er von einem Arbeitsunfall ausging. Er einigte sich mit dem Verein auf die Auflösung des Arbeits...