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StuB 11/2018 S. 412

Erbschaft-/Schenkungsteuer | Wegfall des Bewertungsabschlags nach § 13a Abs. 2 ErbStG

(1) In einer – die Betriebsgrundstücke nicht umfassenden – Veräußerung von 43,53 % der Vermögensgegenstände einer insolventen Unterpersonengesellschaft, die ihrerseits mit 38 % zum Gesamtwert des Beteiligungsbesitzes eines Personengesellschaftskonzerns beiträgt, kann gem. nrkr. NWB NAAAG-77971 (EFG 2018 S. 688; BFH-Az.: II R 10/18) nach der maßgebenden funktionalen Betrachtungsweise nicht zugleich die schädliche Veräußerung wesentlicher Betriebsgrundlagen der Obergesellschaft i. S. des § 13a Abs. 5 Nr. 1 Satz 2 ErbStG gesehen werden. (2) Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Unterpersonengesellschaft führt nicht zur Aufgabe des Gewerbebetriebs der Obergesellschaft.