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NWB Nr. 24 vom Seite 1756

Restschuldbefreiung trotz Steuerhinterziehung?

Strafbefangene Steuerforderungen nicht per se von der Restschuldbefreiung ausgenommen

Dr. Jörg Schädlich und Rico Deutschendorf

[i]Zur Restschuldbefreiung in der Rechtsprechung des BGH Pape, NWB 4/2018 S. 199, 205 f.Von der Restschuldbefreiung des insolventen Schuldners sind Verbindlichkeiten aus dem Steuerschuldverhältnis unter bestimmten Umständen ausgenommen (§ 302 Nr. 1 Alt. 3 InsO). Unter welchen materiellen und formellen Voraussetzungen das Finanzamt Steuerforderungen gegen den Schuldner trotz erteilter Restschuldbefreiung weiterverfolgen kann, ist hinsichtlich zahlreicher Einzelfragen umstritten. Der folgende Beitrag stellt die insbesondere aus Schuldnersicht durchaus problematische Rechtslage dar.

Eine Kurzfassung dieses Beitrags finden Sie in .

I. Restschuldbefreiung und ausgenommene Forderungen

1. Schuldner zahlen hohen Preis für die Restschuldbefreiung

[i]Restschuldbefreiung als ein Ziel des InsolvenzverfahrensHauptzweck eines Insolvenzverfahrens ist die bestmögliche gemeinschaftliche Befriedigung der Gläubiger durch Verwertung und Verteilung des schuldnerischen Vermögens (§ 1 Satz 1 InsO). Daneben soll das Insolvenzverfahren dem redlichen Schuldner ermöglichen, sich von seinen restlichen Verbindlichkeiten zu befreien (§ 1 Satz 2 InsO). [i]Schädlich, NWB 47/2014 S. 3556Ohne Restschuldbefreiung macht das Insolvenzverfahren aus Sicht des Schuldners i. d. R. wenig Sinn. Zudem fördert die Aussicht auf einen wirtschaftlichen Neuanfang S. 1757dessen Mitwirku...