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BFH 29.11.2017 I R 83/15, NWB 24/2018 S. 1733

Körperschaftsteuer | Betrieb gewerblicher Art durch Beteiligung an Personengesellschaft

Die Beteiligung einer Stadt an einer gewerblich geprägten vermögensverwaltenden Personengesellschaft ist laut kein Betrieb gewerblicher Art.

Anmerkung:

Das Urteil bestätigt die aktuelle Verwaltungsauffassung (vgl. BStBl 2017 I S. 880, Rz. 7) und h. M. im Fachschrifttum. Der BFH hat die Sache allerdings zur Prüfung zurückverwiesen, ob die AG & Co. KG, an der die Klägerin (eine Stadt) als Kommanditistin zu 100 % vermögensbeteiligt ist, tatsächlich keine gewerbliche Tätigkeit ausgeübt hat. Es handelt sich um eine Holdinggesellschaft, die Anteile an drei kommunalen Gesellschaften hielt (eine Stadtwerke-GmbH, eine Stadtverkehrs-GmbH und eine Stadtbäder-GmbH). Sollte etwa die KG als sog. geschäftsleitende Holdingges...