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NWB Nr. 25 vom Seite 1809

Keine Grunderwerbsteuer auch bei asset-deal von weniger als 95 %?

Dr. Jürgen Heidenreich

1. Die Situation

[i]Zur Behandlung der GrESt im Anteilskaufvertrag s. Riegel/Fellner/ Mehrkah, NWB 24/2014 S. 1.800Beim Erwerb von weniger als 95 % der Anteile an einer grundstückshaltenden Gesellschaft entsteht nach § 1 Abs. 2a, Abs. 3 oder Abs. 3a GrEStG auf die zum Vermögen der Gesellschaft gehörenden Grundstücke keine Grunderwerbsteuer (share-deal). Werden jedoch Anteile am Grundstück direkt erworben (asset-deal), entsteht Grunderwerbsteuer in normaler Höhe. Ein Blick ins Internet zeigt, dass entsprechende Gestaltungsberatung bei Immobilientransaktionen zum Geschäft jeder größeren Beratungsgesellschaft gehört. – Die Steuerfreiheit wollte auch ein Steuerpflichtiger, der zusammen mit mehreren Angehörigen gemeinsam ein Einfamilienhaus (asset-deal) zur Vermietung erworben hatte, und klagte vor dem FG Nürnberg auf Grunderwerbsteuerfreiheit. Denn jeder der Erwerber hatte weniger als 95 % der Immobilie [i]Erwerb eines Miteigentumsanteils von jeweils weniger als 95 % erworben. Ein share-deal war hier natürlich aufgrund des geringen Transaktionsvolumens nicht sinnvoll, aber die Steuerpflicht kann ja wohl nicht mit steigendem Wert der Immobilie auf Null sinken (s. hierzu FAZ v.  S. 19 „Wer viel hat, dem wird die Steuer erlassen“). Die Grunderwerbsteuer wirkt damit wie eine „Dummen- oder K...