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FG Köln Beschluss v. - 2 V 174/18 EFG 2018 S. 1164 Nr. 14

Gesetze: AO § 30BGB § 1004 Abs 1 Satz 1 analog AO § 117EUAHiG § 1 Abs 1EUAHiG § 6 Abs 1AO § 111 Abs 1FGO § 114

Amtshilfeersuchen

Grenzüberschreitender Informationsaustausch mit Malta

Leitsatz

1) Amtshilfeersuchen deutscher Finanzbehörden an ausländische Behörden - vorliegend an die Steuerverwaltung Maltas - stehen im Ermessen der deutschen Finanzverwaltung.

2) Die begehrte Auskunft muss für Zwecke der deutschen Besteuerung „erforderlich” sein.

3) Die „Erforderlichkeit” ist deckungsgleich mit dem Merkmal der „voraussichtlichen Erheblichkeit” i.S. der Rspr. des EuGH für ein Informationsersuchen eines Mitgliedstaats.

Tatbestand

Fundstelle(n):
AO-StB 2018 S. 236 Nr. 8
BB 2018 S. 1366 Nr. 24
EFG 2018 S. 1164 Nr. 14
IWB-Kurznachricht Nr. 8/2019 S. 307
PStR 2018 S. 188 Nr. 8
StB 2018 S. 210 Nr. 7
MAAAG-86274

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