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NWB EV 7/2018 S. 226

Erbrecht – Erbausschlagung der Erbeserben (OLG)

Bei einer Mehrheit von „Erbeserben“ bewirkt die rechtswirksame Teilausschlagung eines Miterben gemäß § 1952 Abs. 3 BGB eine Art Anwachsung. In entsprechender Anwendung des § 1952 Abs. 2 BGB ist das dann so anzusehen als wenn der Erbe nur von dem nichtausschlagenden Miterben beerbt worden wäre.

Quelle: NWB EAAAG-86738