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BBK Nr. 13 vom

Aktivierung anschaffungsnaher Herstellungskosten

Udo Cremer

Den ausführlichen Beitrag finden Sie .

I. Anschaffungskosten

[i]Schmidt, Anschaffungskosten (HGB, EStG), infoCenter NWB LAAAA-41692 Zu den Anschaffungskosten eines Gebäudes gehören grundsätzlich alle Aufwendungen, die geleistet werden, um das Gebäude zu erwerben und es in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen, soweit sie dem Gebäude einzeln zugeordnet werden können. Zu den Anschaffungskosten zählen auch Anschaffungsnebenkosten sowie nachträgliche Anschaffungskosten.

[i]Franke/Wächtershäuser, Abgrenzung von Herstellungskosten und Erhaltungsaufwand bei Gebäuden in Handels- und Steuerbilanz, BBK 24/2016 S. 1186 NWB PAAAF-88126 Bei einem Gebäude ist von einer Betriebsbereitschaft auszugehen, sobald es seiner Zweckbestimmung entsprechend genutzt werden kann. Dies setzt u. a. voraus, dass alle wesentlichen Bauarbeiten abgeschlossen sind. Setzt sich ein Gebäude aus unterschiedlichen Gebäudeteilen zusammen, ist die Betriebsbereitschaft für jeden Gebäudeteil, der nach seiner Zweckbestimmung selbständig genutzt werden soll, einer gesonderten Prüfung zu unterziehen.

Bei der Beurteilung der Betriebsbereitschaft sind neben objektiven auch subjektive Merkmale der Funktionstüchtigkeit mit einzubeziehen.

Soll [i]Schmidt, Herstellungskosten (HGB, EStG), infoCenter NWB HAAAB-05670 das Gebäude zu Wohnzwecken genutzt werden, gehört zur Zweckbestimmung auch die Entscheidung, welchem Standard das Gebäude entsprechen soll (einfach, mittel ode...