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LSG Berlin-Brandenburg Beschluss v. - L 31 AS 671/18 B ER

Leitsatz

Leitsatz:

Ein bestandskräftiger Eingliederungsverwaltungsakt ist im Verfahren gegen einen Sanktionsbescheid nicht zu überprüfen, sondern mit seinem Regelungsgehalt zugrunde zu legen.

Fundstelle(n):
DAAAG-87797

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