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Sächsisches FG Urteil v. - 3 K 61/15

Gesetze: AO § 10AO § 12 DBA ESP Art. 5 EStG§ 49 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a KStG § 2 Nr. 1

Wohnung des Geschäftsführers als Betriebsstätte einer Kapitalgesellschaft

Leitsatz

1. Die Geschäftsleitungsbetriebsstätte einer Kapitalgesellschaft kann sich auch in der Wohnung ihres Geschäftsführers befinden.

2. Werden die laufenden Geschäftsführungsaufgaben an verschiedenen Orten ausgeübt, so sind die an den verschiedenen Orten ausgeübten Tätigkeiten nach ihrer Bedeutung für die Kapitalgesellschaft zu gewichten, um auf diese Weise den Ort der Geschäftsleitung zu bestimmen. Die in diesem Sinne wesentlichen Maßnahmen von einiger Wichtigkeit lassen sich nicht abstrakt, sondern nur für den Einzelfall bestimmen.

3. Ein Arbeitszimmer in der Wohnung des Geschäftsführers kann nur dann eine Betriebsstätte der GmbH sein, wenn diese eine Rechtsposition innehat, die ihr ohne ihre Mitwirkung nicht mehr ohne weiteres entzogen oder die ohne ihre Mitwirkung nicht ohne weiteres verändert werden kann. Die bloße Berechtigung zur Nutzung eines Raumes sowie eine rein tatsächliche Nutzungsmöglichkeit genügen nicht.

Fundstelle(n):
BB 2019 S. 2203 Nr. 38
GmbH-StB 2018 S. 337 Nr. 10
PIStB 2018 S. 274 Nr. 10
GAAAG-88259

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