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NWB Nr. 30 vom Seite 2160

Keine Verlustfeststellung im Klageverfahren ohne offenen Steuerbescheid

Dr. Alois Th. Nacke

Im Streitfall war der Körperschaftsteuerbescheid zwar nicht im Zeitpunkt der Klageerhebung, jedoch im Zeitpunkt, als das Finanzgericht über den Verlustfeststellungsbescheid zu entscheiden hatte, materiell und formell bestandskräftig. Der Kläger war gegen die Einspruchsentscheidung zum Körperschaftsteuer- und Gewerbesteuermessbescheid nicht vorgegangen. Damit konnte der begehrte Verlust nicht erfolgreich geltend gemacht werden. Die Revision wurde zurückgewiesen.

Mit dem Urteil v.  - XI R 50/17 NWB CAAAG-88859 folgt der BFH der Rechtsansicht u. a. seines IX. Senats und sieht auch in dieser Entscheidung keinen Grund, von der Notwendigkeit eines offenen Steuerbescheids des Verlustentstehungsjahrs im Zeitpunkt der erstinstanzlichen finanzgerichtlichen Entscheidung über den anzuerkennenden Verlust Abstand zu nehmen. Der XI. Senat begründet dies damit, dass mit der Regelung des § 10d Abs. 4 Satz 4 EStG i. d. F. des JStG 2010 i. V. m. § 8 Abs. 1 Satz 1 KStG bzw. § 35b Abs. 2 Satz 2 GewStG i. d. F. des JStG 2010 eine inhaltliche Bindung des Verlustfeststellungsbescheids an den Körperschaftsteuer- bzw. Gewerbesteuermessbescheid erreicht werde, obwohl der Körperschaftsteuer- bzw. Gewerbesteuermessbes...