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BFH 18.04.2018 I R 2/16, NWB 30/2018 S. 2165

Außensteuerrecht | Keine Einkünfteerzielungsabsicht bei von vornherein geplanter Übertragung der Einkunftsquelle auf einen Rechtsnachfolger

Der lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Nach dem Grundsatz der Individualbesteuerung hat sich die Überschussprognose auch bei unentgeltlicher Übertragung einer Einkunftsquelle (hier: Kapitalanlage) regelmäßig an der Nutzung des Vermögensgegenstands durch den Steuerpflichtigen zu orientieren. Nur ausnahmsweise kann auch die Nutzung durch einen (unentgeltlichen) Rechtsnachfolger berücksichtigt werden. (2) Eine solche Ausnahmekonstellation liegt nicht vor, wenn bereits bei Eingehung des Investments geplant ist, die Einkunftsquelle vor dem Eintreten positiver Einkünfte unentgeltlich auf einen im niedrig besteuerten Ausland ansässigen Rechtsnachfolger zu übertragen. [i]Schiffer/Pruns, Stiftung, Grundlagen NWB FAAAE-30763

Anmerkung:

Über eine Auslandsstiftung, deren S. 2166Einkünfte dem Kläger nach § 15 AStG zuzurechnen ware...