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OVG Münster 02.07.2018 13 A 2289/16, NWB 30/2018 S. 2170

Apothekenbetrieb | Zu Abgabemöglichkeiten von Medikamenten

Eine Apothekerin darf keine Box zum Sammeln von Rezepten in einem nahegelegenen Supermarkt aufstellen und die bestellten Arzneimittel den Kunden im Stadtgebiet nach Hause liefern.

Anmerkung:

Apothekenrechtliche Vorschriften unterscheiden zwischen der Abgabe von Arzneimitteln unmittelbar an Kunden in Präsenzapotheken und dem Versand von Arzneimitteln. Andere Abgabemöglichkeiten sieht der Gesetzgeber nicht vor. Nach Auffassung des OVG Münster ist die Sammelvorrichtung im Supermarkt nicht als eine einer Präsenzapotheke zugeordnete sog. Rezeptsammelstelle ausnahmsweise zulässig, weil die Rezeptsammlung nicht zur Versorgung eines abgelegenen Ortsteils erforderlich ist. Die Sammelbox sei auch nicht von der der Apothekerin erteilten Erlaubnis zum Versand von Arzneimitteln umfasst. Das praktizierte ...