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BFH 21.02.2018 VI R 18/16, StuB 14/2018 S. 524

Einkommensteuer | Keine begünstigte Handwerkerleistung bei Herstellung einer öffentlichen Mischwasserleitung

Der von § 35a Abs. 3 Satz 1 i. V. mit Abs. 4 Satz 1 EStG vorausgesetzte räumlich-funktionale Zusammenhang zum Haushalt des Stpfl. ist nicht gegeben, wenn für die Neuverlegung einer öffentlichen Mischwasserleitung als Teil des öffentlichen Sammelnetzes ein Baukostenzuschuss erhoben wird.

Praxishinweise

Für die Inanspruchnahme von Handwerkerleistungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen ermäßigt sich die tarifliche Einkommensteuer, vermindert um die sonstigen Steuerermäßigungen, auf Antrag um 20 % der Aufwendungen des Stpfl., höchstens jedoch um 1.200 € (§ 35a Abs. 3 Satz 1 EStG). Die Steuerermäßigung kann aber nach § 35a Abs. 4 Satz 1 EStG nur in Anspruch genommen werden, wenn die Handwerkerleistung in einem in der Europäischen Union oder dem Europäischen Wirtschaftsraum liegenden Haushalt des Stpfl. ...