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StuB 14/2018 S. 525

Grunderwerbsteuer | Maßnahmen zur Einschränkung von share deals bei der Grunderwerbsteuer

Am einigten sich die Finanzminister der Länder auf Maßnahmen, um Steuergestaltungen (z. B. share deals) zur Umgehung der Grunderwerbsteuer einzuschränken. Von einem share deal ist die Rede, wenn nicht ein Grundstück selbst, sondern eine Beteiligung an einer grundstückhaltenden Gesellschaft auf einen oder mehrere Gesellschafter übertragen wird (PM Finanzministerium Schleswig-Holstein vom ).

Details zu Maßnahmen zur Einschränkung von share deals bei der Grunderwerbsteuer:

  • Nach derzeitiger Rechtslage führt ein Gesellschafterwechsel von mindestens 95 % der Anteile bei Personengesellschaften mit Grundbesitz innerhalb eines Zeitraums von fünf Jahren zur Steuerpflicht. Künftig soll dies auch für grundbesitzende Kapitalgesellschaften gelt...