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Steuern mobil Nr. 8 vom

Track 09-10 | Handwerkerleistung: Baukostenzuschuss für öffentliche Mischwasserleitung nicht begünstigt

Steuerpflichtige sind nach einem aktuellen Urteil des BFH nicht berechtigt, bei der Neuverlegung einer öffentlichen Mischwasserleitung als Teil des öffentlichen Sammelnetzes die Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen in Anspruch zu nehmen. Wir nutzen die Gelegenheit, Sie zudem auf anhängige BFH-Verfahren bei (anteiligen) Leistungen in Werkstätten von Handwerkern aufmerksam zu machen.

Die Richter des VI. Senats sind beim Bundesfinanzhof für Fälle zuständig, bei denen nur die Steuerermäßigung gemäß §  35a EStG streitig ist. Der Vorsitzenden Richterin Karin Heger und ihren Kolleginnen und Kollegen haben wir viele Entscheidungen zu haushaltsnahen Leistungen zu verdanken, die zu Gunsten der Steuerzahler ausgefallen sind. Da fällt das jüngste Urteil aus dem Rahmen.

Der Leitsatz lässt sich so zusammenfassen: Der von § 35a EStG vorausgesetzte räumlich-funktionale Zusammenhang zum Haushalt eines Steuerpflichtigen ist nicht gegeben, wenn für die Neuverlegung einer öffentlichen Mischwasserleitung als Teil des öffentlichen Sammelnetzes von den Bürgern ein Baukostenzuschuss erhoben wird. Die Steuerermäßigung kann daher in diesen Fällen nicht beansprucht werden.

BFH-Richter Dr. R...