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NWB Nr. 31 vom Seite 2296

Von wegen nichts und wieder nichts

© NJ – stock.adobe.com

Die Null ist eine ganz besondere Zahl. So gelten in der Mathematik für sie besondere Rechenregeln, z. B. in der Addition (0 + n = n) oder der Multiplikation (0 x n = 0). Darüber hinaus zeichnet sie sich durch weitere vielfältige Einsatzmöglichkeiten aus. Sei es in zahlreichen Programmiersprachen oder auch im allgemeinen Sprachgebrauch, wie beispielsweise „bei Null anfangen“. Und nicht zuletzt käme doch wohl auch kein Geheimdienst ohne sie, und dies gleich „doppelt null“, aus. Kein Wunder also, dass man nun sogar in der Finanzverwaltung ihre herausragende Bedeutung erkannt hat.

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