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FG Baden-Württemberg 08.03.2018 3 K 888/16, NWB 31/2018 S. 2234

Einkommensteuer | Vergütung für nebenberuflich tätige Fahrer einer gemeinnützigen Einrichtung im Bereich der Altenhilfe kann steuerfrei sein

Das entschieden, dass Fahrer, die in neunsitzigen Bussen an weniger als zwölf Stunden pro Woche und damit nebenberuflich für eine in der Altenhilfe tätige gemeinnützige Einrichtung im Bereich der teilstationären Tagespflege ältere pflegebedürftige Menschen an ihrer Wohnung abholen und zur Tagespflege bringen bzw. von der Tagespflege wieder zur Wohnung bringen und u. a. den Menschen beim Ein- und Aussteigen sowie beim Anschnallen helfen sowie sich mit ihnen unterhalten, eine im Rahmen des § 3 Nr. 26 EStG steuerfreie „nebenberufliche Pflege alter, kranker oder behinderter Menschen“ erbringen.

Anmerkung:

Die Fahrer hatten in den Streitjahren für ihre Tätigkeit eine Aufwandsentschädigung, maximal 2.100 € bzw. 2.400 € jährlich, erhalten. Die Klägerin, eine von der...