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BFH 25.04.2018 II R 43/15, NWB 31/2018 S. 2236

Vergnügungsteuer | Vergnügungsteuersatz von 20 % des Einspielergebnisses in Berlin verfassungsgemäß

Der in Berlin für Spielautomaten mit Geldgewinnmöglichkeit seit Januar 2011 geltende Steuersatz von 20 % des Einspielergebnisses ist laut verfassungsgemäß.