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Niedersächsisches Finanzgericht   v. - 3 K 152/17

Gesetze: EStG § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 v§ 62 Abs. 1 EStG § 63

Kindergeld: Mehraktige Ausbildung - Nachweisanforderungen

Leitsatz

  1. Zu der Frage, ob bereits der erste (objektiv) berufsqualifizierende Abschluss in einem öffentlich-rechtlichen geordneten Ausbildungsgang zum Verbrauch der Erstausbildung führt oder ob bei einer mehraktigen Ausbildung auch ein nachfolgender Abschluss in einem öffentlich-rechtlich geordneten Ausbildungsgang Teil der Erstausbildung sein kann.

  2. Der Kindergeldanspruch ist nicht davon abhängig, dass (fristgebunden) gegenüber der Familienkasse eine Absichtserklärung zur Fortsetzung der Erstausbildung abgegeben wird.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
EAAAG-90016

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