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BFH 12.12.2017 X R 39/15, StuB 15/2018 S. 562

Auszahlung einer Kapitallebensversicherung aus der Kapitalversorgung eines berufsständischen Versorgungswerks

Ist eine zur Basisversorgung hinzutretende und von dieser getrennte Kapitallebensversicherung aus einem berufsständischen Versorgungswerk als Kapitallebensversicherung ausgestaltet, sind auf entsprechende Kapitalauszahlungen nicht die Regelungen über die Leistungen aus einer Basis-Altersversorgung (§ 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a EStG), sondern die Regelungen über Erträge aus Kapitallebensversicherungen (§ 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG) anzuwenden (Bezug: § 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a, § 20 Abs. 1 Nr. 6, § 22 Nr. 1 Satz 1, Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. aa, § 52 Abs. 28 Satz 5 EStG; § 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b Doppelbuchst. dd, § 20 Abs. 1 Nr. 6 Satz 1 und 2 EStG 2004).

Praxishinweise

Gemäß § 22 Nr. 1 Satz 1 EStG sind „sonstige Einkünfte“ „Einkünfte aus wiederkehrenden Leistungen“. Nach § 22 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. aa EStG gehören zu den in Satz 1 bezeichneten Einkünften auch Leibrenten und „andere Leistungen“, die u. a. aus den gesetzlichen Rentenversicherungen und den be...BStBl 2004 I S. 554