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BFH 07.06.2018 IV R 16/16, NWB 33/2018 S. 2376

Einkommensteuer | Unmittelbarer Zusammenhang eines Hilfsgeschäfts i. S. des § 5a Abs. 2 Satz 2 EStG setzt konkrete Investitionsentscheidung voraus

Das lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Ein unmittelbarer Zusammenhang i. S. des § 5a Abs. 2 Satz 2 EStG setzt voraus, dass bei Vornahme des Hilfsgeschäfts die konkrete Investitionsentscheidung für den Betrieb eines Handelsschiffs im internationalen Verkehr bereits getroffen wurde. (2) § 5a Abs. 3 Satz 3 EStG n. F. enthält eine Rechtsgrundlage für die Änderung von Steuerbescheiden für Veranlagungszeiträume, die dem Jahr der Ausübung der Option nach § 5a Abs. 1 EStG vorangehen.

Anmerkung:

Im Streitfall ging es materiell-rechtlich um die Abzugsfähigkeit relativ geringer Verluste, die die Klägerin vor der Ausübung der Option zur Tonnagegewinnermittlung erzielt hatte, die aber außer Acht zu lassen wären, wenn sie auf Hilfsgeschäften in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Betrieb eines Handelsgeschäfts beruhten. Die Gründung einer...